Ratgeber Hundehaltung

Hund im Büro – wer haftet bei Schäden?

Hunde im Büro, einige finden sie süß, andere stören sie gewaltig.

Hunde im Büro sind eine immer beliebtere Praxis, da immer mehr Arbeitgeber die Vorteile erkennen, die Hunde am Arbeitsplatz bieten können. Einige der Vorteile sind eine verbesserte Stimmung und eine höhere Produktivität der Mitarbeiter sowie eine Reduzierung von Stress und Angstzuständen bei den Mitarbeitern.

Allerdings gibt es auch einige potenzielle Herausforderungen, die mit Hunden am Arbeitsplatz verbunden sein können, wie zum Beispiel Allergien bei Mitarbeitern, Haustiere, die nicht gut erzogen sind und Konflikte mit anderen Tieren oder Menschen am Arbeitsplatz.

Wenn Sie planen, Ihren Hund mit ins Büro zu bringen, sollten Sie sicherstellen, dass dies von Ihrem Arbeitgeber erlaubt ist und dass Sie sich an alle relevanten Vorschriften halten. Es kann auch hilfreich sein, im Voraus mit anderen Mitarbeitern zu sprechen, um sicherzustellen, dass niemand Allergien hat oder sich unwohl fühlt.

Wenn Sie sich für die Mitnahme Ihres Hundes ins Büro entscheiden, stellen Sie sicher, dass Sie alles Notwendige mitbringen, wie z.B. eine Leine, Futter, Wasser und Spielzeug. Es ist auch wichtig, dass Sie Ihren Hund gut erzogen haben und dass Sie darauf achten, dass er sich nicht in die Angelegenheiten anderer Mitarbeiter einmischt oder stört.

 

Hund im Büro: Wer haftet bei Schäden

Die Haftung für einen Hund im Büro hängt von den Umständen ab. Wenn der Hund den Mitarbeiter oder eine andere Person beißt oder verletzt, kann der Arbeitgeber oder der Hundehalter haftbar gemacht werden. Wenn der Hund jedoch gut erzogen ist und sich während der Arbeitszeit ruhig verhält, ist das Risiko einer Haftung gering.

Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber und der Hundehalter die Verantwortung teilen und klare Regeln aufstellen, um potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren. Der Hundehalter sollte auch eine Haftpflichtversicherung abschließen, um sich gegen Schäden zu schützen, die durch den Hund verursacht werden können.

Es ist ratsam, sich mit einem Anwalt zu beraten, um die rechtlichen Aspekte der Mitnahme eines Hundes ins Büro zu klären und die Haftungsrisiken zu minimieren.

 

Hunde am Arbeitsplatz - ja oder nein?

HUNDE AM ARBEITSPLATZ: Grundsätzlich gibt es kein Recht für oder gegen Hunde am Arbeitsplatz. Das heisst jedoch nicht, dass Hundehalter ihr Tier einfach mitbringen können.

 

Wenn Sie planen, Ihren Hund mit ins Büro zu bringen, sollten Sie sich folgende Dinge überlegen und vorbereiten

  1. Genehmigung einholen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber die Mitnahme von Hunden im Büro erlaubt. Klären Sie alle Fragen bezüglich der Arbeitsbedingungen und der Verhaltensregeln, die für das Tier im Büro gelten.
  2. Vorbereitung des Hundes: Stellen Sie sicher, dass Ihr Hund gut erzogen und sozialisiert ist. Trainieren Sie ihn auf die Bedürfnisse des Bürolebens, wie beispielsweise das Verhalten in Meetings und im Umgang mit anderen Hunden.
  3. Vorbereitung des Arbeitsplatzes: Machen Sie Ihren Arbeitsbereich für Ihren Hund zugänglich und bequem. Bringen Sie eine Decke oder ein Kissen für den Hund mit, sowie Spielzeug und Futter.
  4. Gesundheitschecks: Achten Sie darauf, dass Ihr Hund die erforderlichen Impfungen und Entwurmungen hat, bevor Sie ihn mit ins Büro bringen. Bringen Sie auch ein Halsband und eine Leine mit.
  5. Hygiene: Halten Sie den Arbeitsbereich des Hundes sauber und ordentlich. Bringen Sie Kotbeutel und Desinfektionsmittel mit, falls der Hund seine Notdurft verrichtet.
  6. Rücksichtnahme: Stellen Sie sicher, dass Ihr Hund keine anderen Mitarbeiter belästigt oder stört. Achten Sie darauf, dass er nicht im Weg herumliegt oder bellt.
  7. Notfallvorsorge: Bringen Sie eine Liste mit Tierarztnummern, Telefonnummern für den Notfall und wichtigen Informationen über den Hund mit ins Büro.

Fazit: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Haftung für einen Hund im Büro von verschiedenen Faktoren abhängt und im Voraus geklärt werden sollte. Arbeitgeber und Hundehalter sollten klare Regeln aufstellen, um das Risiko von Haftungsansprüchen zu minimieren.

Der Hundehalter sollte auch eine Haftpflichtversicherung abschließen, um sich gegen mögliche Schäden zu schützen. Eine Konsultation mit einem Anwalt kann dabei helfen, die rechtlichen Aspekte zu klären und eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.

 
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Wer haftet bei Schaden mit Hund?

Der Schaden ist da, – jetzt kommt die Haftungsfrage

Gemäß dem § 833 des BGB gilt grundsätzlich die Regelung, dass für Schäden durch das Tier der jeweilige Tierhalter für den Schaden haftet. Und die Schadenssumme kann je nach Schadensart und Ursache auch schnell in die Höhe gehen. Stellen Sie sich vor, durch den Biss ihres Hundes wird ein Kollege schwer verletzt. Er kann nicht wie geplant zu einem wichtigen Meeting in die USA reisen und Ihr Arbeitgeber macht dafür Schadensersatz geltend.

Dazu noch das Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen des Kollegen, sein Verdienstausfall, Krankenhausrechnungen und noch viel mehr. Das summiert sich sehr schnell und kann Betroffene finanziell ruinieren. Da die Haftungsgrundlage, unabhängig von der Schuldfrage, liegt immer beim Tierhalter.

Daher ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung unbedingt empfehlenswert, wenn Ihr Hund mit ins Büro soll.
Hundehaftpflichtversicherung bzw. Hundehalterhaftpflicht bietet umfassenden Schutz.

Immerhin rund 140.000 durch Hunde verursachte Schadensfälle pro Jahr gibt es laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Noch bevor das Tier das erste Mal mit auf die Arbeit darf, sollte eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie befriedigt berechtigte Ansprüche eines Geschädigten und wehrt gleichzeitig unberechtigte Ansprüche ab.

Der Arbeitgeber und der Tierhalter sollten vor dem ersten Besuch eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der der Abschluss der Haftpflichtversicherung für Hundehalter zwingend festgehalten wird. Nur so können Arbeitgeber verhindern, dass sie im Schadensfall selbst auf den Kosten sitzen bleiben.
Die generelle Pflicht zur Hundehaftpflicht

In einigen Bundesländern wird den Hundehaltern grundsätzlich vorgeschrieben, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies ist derzeit in Thüringen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg der Fall. Weitere Infos zur Pflicht der Hundehaftpflicht finden Sie hier
Auch die gesetzliche Unfallversicherung kann greifen

Es ist abhängig davon, welche Art von Tätigkeit gerade ausgeübt wurde, als der Schaden passierte. Handelt es sich zum Beispiel um den Ganz zum Kopierer, bei dem der Kollege über Ihren Hund stolpert, dann handelt es sich um „normale, betriebsbedingte Verrichtungen“ und die werden von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Passiert das Unglück aber bei „privat motivierten Handlungen“, wie zum Beispiel Gassigehen, Spielen oder Kuscheln im Büro, dann greift die private Hundehalterhaftpflichtversicherung.