Ist die Pflicht zur Haftpflicht für den Hund bundesweit gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, im Moment gilt die „Pflicht“ für eine Hundehaftpflicht nur in 5 6 Bundesländern. Wie so oft im Leben müssen zunächst besondere Vorkommnisse dazu beitragen, dass vom Gesetzgeber ein Gesetz erlassen wird, an die sich der einzelne Bürger halten muss. Als erstes Bundesland hatte die Stadt Hamburg damit begonnen, die Hundehaftpflicht einzuführen, nachdem es einen tödlichen Angriff eines Kampfhundes auf ein Kind gab. Die Stadt Hamburg änderte daraufhin im Jahr 2007 die Gesetzgebung und machte den Abschluss einer Hundehaftpflicht für alle Hundebesitzer zur absoluten Pflicht. Der Stadt Hamburg folgten daraufhin in kurzen Abständen bereits weitere Bundesländer.
Bundesländer mit Regelung zur Pflicht der Hundehaftpflichtversicherung.
Das Thema Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht wird auf Länderebene entscheiden. So besteht eine grundsätzliche Pflicht in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und seit Januar 2016 auch in Schleswig-Holstein. In Nordrhein Westfalen besteht eine Erfordernis nur dann, wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm überschritten haben sollte.
In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland Pfalz gilt das Gesetz und eine Verpflichtung nur dann, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist. In Sachsen-Anhalt erfolgt der Zwang zum Versicherungsschutz nach Rasseliste. [Quelle: Wikipedia]
Hundegesetze und Hundeverordnungen der Bundesländer in Deutschland zum nachlesen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 833 zur Haftung des Tierhalters.
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“ | Quelle: BGB § 833 Haftung des Tierhalters.
Die einzelnen Bundesländer in Deutschland mit der derzeitigen, gesetzlichen Regelung zur Hundehaltung.
Bundesland | Hundehaftpflicht |
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Ohne Hundehaftpflicht drohen saftige Strafen!
Was einem Hundehalter droht, wenn er seinen Hund trotz Pflicht nicht versichert, zeigt sich im Bundesland Niedersachsen. Hier gilt seit dem 1. Juli 2011 eine gesetzliche Verpflichtung zur Hundehaftpflicht für alle Hundebesitzer. Jeder Hundehalter „muss„ also eine Hundehaftpflicht abschließen!
Wer keine gültige Police besitzt, muss im schlimmsten Fall mit einem saftigen Bußgeld von bis zu 10.000 € rechnen.
Wird Ihr Hund auffällig und wurde er bei den Behörden gemeldet, findet im Bundesland Niedersachsen eine Kontrolle bei Ihnen als Hundehalter statt. Liegt keine Haftpflicht für Ihren Hund vor, droht Ihnen ein hohes Bußgeld.
Dass es den Ländern durchaus ernst ist und es nicht nur bei der Hundehaftpflicht bleibt, zeigt in Niedersachsen zudem eine Erweiterung im Tiergesetz, hier müssen seit einiger Zeit alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten zusätzlich einen Chip tragen.
Die Angabe über den Besitz einer Hundehaftpflichtversicherung wird auf dem Chip bisher jedoch nicht gespeichert. Man sieht in den vergangenen Jahren dadurch aber ganz deutlich, wohin die Reise innerhalb der einzelnen Bundesländer geht, und dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis andere Bundesländer bei der Pflicht zur Hundehaftpflicht folgen. Deswegen der Tipp, handeln Sie jetzt!
dass schon in nächster Zeit weitere folgen. | Aktueller Stand Januar 2016 |